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Allgemeine Vertragsbedingungen

1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen (nachstehend «Gast») und der SISACH.ch GmbH, Domizil in CH-8775 Hätzingen (GL) (nachstehend «dieGASTgeberei.ch»). Nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren, juristische Personen oder Handelsgesellschaften sind berechtigt, Buchungen bei «dieGASTgeberei.ch» zu tätigen.

2. Vertragsabschluss
Mit dem Abschluss der Buchung bieten Sie «dieGASTgeberei.ch» verbindlich den Abschluss der Vermietung eines Objektes an und anerkennen die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen ausdrücklich, auch für alle durch Sie mit angemeldeten Personen. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Sie bei Rücktritt von der Buchung die Konditionen gemäss Ziffer 8. Der Eingang des Auftrages wird Ihnen umgehend per E-Mail bestätigt. Der Vertrag kommt mit der Zustellung der Buchungsbestätigung zustande. Weicht die Buchungsbestätigung von der Leistungs- bzw. Objektbeschreibung auf der Internet-Präsentation ab, so anerkennen Sie den Vertragsabschluss durch ausdrückliche Erklärung, mit der Anzahlung des Reisepreises, der Gesamtzahlung oder dem Buchungsantritt. Mit Abschluss des Vertrags stehen Sie für alle bei der Buchung aufgeführten Teilnehmer sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. «dieGASTgeberei.ch» kann die Entgegennahme von Buchungsaufträgen ohne Angabe von Gründen verweigern oder ein entgegengenommener Buchungsauftrag ohne Angabe von Gründen zurückweisen.

3. Zahlung
Mit Vertragsabschluss ist die Zahlung des gesamten Mietpreises zu leisten. Die Fälligkeits wir von der «dieGASTgeberei.ch» bekanntgegeben. Es können Gebühren verrechnet werden, die Ihnen vor Abschluss der Buchung angezeigt werden. Zahlungen an „dieGASTgeberei.ch», insbesondere Zahlungen aus dem Ausland, sind ohne Abzug von Spesen und Gebühren zu leisten. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann «dieGASTgeberei.ch» die Buchungen zu Ihren Lasten kostenpflichtig stornieren und als Entschädigung eine allfällige Rücktrittsgebühr nach Ziffer 8 verlangen.

4. Leistungen
Die vertragliche Leistung umfasst die Überlassung des gebuchten Objekts im Zustand gemäss der Objektbeschreibung im Internet und eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise und Vereinbarungen. Von der Leistung ausgenommen sind alle Umstände, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, insbesondere die Umgebung des Objekts oder Ortsverhältnisse des Ferienorts. Sonderwünsche, bedingte Buchungen oder mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie von „dieGASTgeberei.ch» schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden. Dritte sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Bestätigung von «dieGASTgeberei.ch» abweichende Zusagen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, soweit sie hierzu nicht bevollmächtigt sind. Nehmen Sie aus nicht von „dieGASTgeberei.ch» zu vertretenden Gründen Leistungen nicht wahr, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. „dieGASTgeberei.ch» erstattet jedoch die Beträge zurück, die vom Leistungsträger tatsächlich erstattet wurden.

5. Preise
Der Reisepreis und die sonstigen Kosten ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Buchungspreis eingeschlossen. Sofern sich aus der Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, sind diese unmittelbar vor Ort an den Vermieter oder den Schlüsselhalter zu entrichten. Nicht oder zu wenig gezahlte Beträge werden zuzüglich einer allfälligen Bearbeitungsgebühr nachgefordert.

6. Leistungs- und Preisänderungen
Die im Internet enthaltenen Angaben sind für „dieGASTgeberei.ch» grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Buchungsvertrages geworden sind. «dieGASTgeberei.ch» behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internet zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. „dieGASTgeberei.ch» behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Fall der Änderung der für die betreffende Buchung geltenden Wechselkurse oder im Falle der Änderung für Abgaben - z.B. MwSt für Ferienhausbenutzung - in dem Umfang zu erhöhen, wie sich die Erhöhung auf den Reisepreis auswirkt. „dieGASTgeberei.ch» informiert Sie in diesem Fall spätestens 21 Tage vor Reiseantritt. Falls Preiserhöhungen 10% übersteigen oder wesentliche Reiseleistungen erheblich geändert werden, können Sie ohne Gebühr vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Buchung verlangen, wenn „dieGASTgeberei.ch» in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung gegenüber „dieGASTgeberei.ch» geltend zu machen.

7. Pflichten des Reisenden
Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Die Anreise erfolgt grundsätzlich zwischen 16:00 und 18:00 Uhr. Allfällige Abweichungen der Anreisezeiten werden Ihnen zusammen mit den Buchungsunterlagen mitgeteilt. Verspätungen müssen Sie dem Schlüsselhalter des gebuchten Objekts, bzw. der in den Buchungsunterlagen genannten Kontaktstelle unverzüglich mitteilen. Ein Anspruch auf Schlüsselübergabe und Übernahme des Objektes am Anreisetag besteht bei verspäteter Ankunft nicht. Die Abreise erfolgt bis spätestens 10:00 Uhr. Sie können das Ferienobjekt einschliesslich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen nutzen. Sie verpflichten sich, die Wohneinheit nebst Inventar und evtl. Gemeinschaftseinrichtungen mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln und auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Während des Aufenthaltes durch Ihr Verschulden oder das Verschulden Ihrer Begleitung und Gäste entstandene Schäden müssen Sie unverzüglich melden und ersetzen. Die Ferienobjekte dürfen nur mit der in der Reiseanmeldung vorgesehenen Anzahl an Personen belegt werden. Kinder ab 6 Jahren gelten als volle Personen. Andere oder zusätzliche Personen können vor Ort abgewiesen oder gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Mitnahme eines Haustieres ist nur bei den entsprechend gekennzeichneten Ferienobjekten gestattet. In allen anderen Fällen bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung von „dieGASTgeberei.ch». Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Einreisebestimmungen für das Haustier. Bei Missachtung kann die Nutzung des Objektes untersagt oder eine Nachgebühr erhoben werden. Der Vermieter oder Schlüsselhalter darf bei der Übergabe der Schlüssel eine angemessene Kaution verlangen. Sofern sich aus der Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, kann diese in bar oder mit Kreditkarte hinterlegt werden. Spätestens zwei Wochen nach ordnungsgemässer Rückgabe des Ferienobjektes wird diese Kaution - abzüglich entstandener Nebenkosten und Schäden - zurückerstattet. Die Rückzahlung berührt etwaige Ansprüche des Eigentümers nicht und enthält insbesondere keinen Verzicht auf Schadensersatzansprüche. Vor Abreise müssen Sie die Grundreinigung - insbesondere die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks - vornehmen. Sie haben - wenn nicht anders vereinbart - für die gründliche, besenreine Endreinigung des Ferienobjektes einschliesslich der gesamten Einrichtung zu sorgen. Bei unterlassener oder ungenügend vorgenommener Grund- oder Endreinigung werden Ihnen pauschal CHF 300.- oder der konkrete Aufwand für die nachträgliche Endreinigung nachträglich in Rechnung gestellt. Weitere Schadensersatzansprüche (z.B. wegen Nutzungsausfall) behält sich „dieGASTgeberei.ch» vor.

8. Annullationskosten
Wenn Sie vom Buchungsvertrag zurücktreten oder Sie oder ein Ersatzteilnehmer die Buchung nicht antritt, erhebt „dieGASTgeberei.ch» die folgenden Annullierungskosten:

▪ bis 5 Tage vor Reisebeginn: 50% des Buchungspreises, jedoch mind. CHF 100.-

▪ bis 2 Tage vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises, jedoch mind. CHF 100.-

▪ bei späterem Rücktritt und bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises

Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie bei «dieGASTgeberei.ch» eintrifft. Wird das Objekt verspätet übernommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet. „dieGASTgeberei.ch» ist berechtigt, im Einzelfall eine konkrete, höhere Entschädigung zu verlangen. „dieGASTgeberei.ch» ist in diesem Fall verpflichtet, die ihr entstandenen Aufwendungen konkret zu beziffern und zu belegen.

9. Änderungen durch den Reisenden
Für generelle Änderungen (z.B. Namen oder Anzahl der Reisenden) kann „dieGASTgeberei.ch» eine Bearbeitungsgebühr erheben. Für Änderungen hinsichtlich des Reisetermins oder des Ferienobjekts (Umbuchung) gelten die Annullierungskosten gemäss Ziffer 8. Bei der Umbuchung vermittelter Leistungen werden die von den vermittelten Unternehmen erhobenen Umbuchungssätze fällig. Zusätzlich kann „dieGASTgeberei.ch» eine Bearbeitungsgebühr erheben. Wir empfehlen Ihnen, Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen aus Beweisgründen und zur Vermeidung von Missverständnissen in jedem Fall schriftlich (Einschreiben) zu erklären. Wir empfehlen Ihnen, gleichzeitig mit der Buchung eine Annullierungskosten-Versicherung abzuschliessen. Sie deckt in der Regel die Annullierungskosten bis Buchungsantritt bei Rücktritt infolge Krankheit, Unfall, Todesfall des Mieters, Mitreisender oder naher Angehöriger.

10. Ersatzmiete und Rücktritt oder Kündigung durch „dieGASTgeberei.ch“
„dieGASTgeberei.ch» kann Ihnen, wenn nicht voraussehbare oder nicht abwendbare Umstände dies erfordern, ein gleichwertiges Ersatzobjekt zuweisen. «dieGASTgeberei.ch» kann vor Reisebeginn und ohne Einhaltung einer Frist vom Buchungsvertrag zurücktreten oder nach Buchungsbeginn den Buchungsvertrag kündigen:

a) wenn der Reisende und/oder ein Mitreisender die Durchführung der Buchung trotz entsprechender Abmahnung nachhaltig stört, durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst in so starkem Masse vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist;

b) wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, die Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist.

Kündigt „dieGASTgeberei.ch» den Reisevertrag nach Punkt a), dann verfällt der Reisepreis. Tritt „dieGASTgeberei.ch» gemäss Punkt b) vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden alle bereits eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Tritt „dieGASTgeberei.ch» nach Reisebeginn vom Vertrag zurück, so erhalten Sie vom Reisepreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen von „dieGASTgeberei.ch» entspricht. „dieGASTgeberei.ch» ist in keinem dieser erwähnten Fälle schadenersatzpflichtig.

11. Beanstandungen
Sie sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der «dieGASTgeberei.ch» zu melden und Abhilfe zu verlangen. Sollte eine Abhilfe vor Ort nicht möglich sein, müssen Sie umgehend „dieGASTgeberei.ch» benachrichtigen, damit Ihnen unter Gewährung einer angemessenen Frist eine Lösung offeriert werden kann. Die Einhaltung dieser Vorgehensweise ist die unabdingbare Voraussetzung für die spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Eigentümer sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Beanstandungen sowie Schadenersatzansprüche müssen innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende der Belegung schriftlich und unter Beilage von Beweismitteln (Fotos, Bestätigung des Schlüsselhalters oder der Lokalstelle etc.) gegenüber der „dieGASTgeberei.ch» geltend gemacht werden.

12. Haftung
Die vertragliche Haftung von „dieGASTgeberei.ch» auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den Buchungspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden durch „dieGASTgeberei.ch» weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder „dieGASTgeberei.ch» für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. „dieGASTgeberei.ch» haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Die Beteiligung an Sport- und anderen Ferienaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet «dieGASTgeberei.ch» nur, wenn „dieGASTgeberei.ch» ein Verschulden trifft. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Unfallversicherung, falls Sie nicht bereits über eine solche verfügen. Die Ansprechpartner vor Ort (Vermieter oder Schlüsselhalter, usw.) haben weder die Funktion eines Reiseleiters noch sind sie Vertreter von „dieGASTgeberei.ch», noch haben sie die Befugnis, Ansprüche anzuerkennen oder rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und / oder entgegenzunehmen.

13. Verjährung, Abtretungsverbot
Ihre Ansprüche gegenüber „dieGASTgeberei.ch» sowie die Ihrer Mitreisenden «dieGASTgeberei.ch» gegenüber, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Buchungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vor- und nachvertraglichen Pflichten und die Nebenpflichten aus dem Vertrag. Die Abtretung von Ansprüchen gegen „dieGASTgeberei.ch» an Dritte - auch Ehepartner und Verwandte - gleich aus welchem Rechtsgrunde ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ausgeschlossen.

14. Ombudsstelle
Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung oder bei rechtlichen Fragen zu diesem Vertrag sollten Sie die unabhängige Ombudsstelle der Schweizer Reisebranche kontaktieren. Diese ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und „dieGASTgeberei.ch» eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und „dieGASTgeberei.ch» untersteht dem Schweizerischen Recht. Für alle Streitigkeiten zwischen Ihnen und «dieGASTgeberei.ch» gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Glarus, Kanton Glarus, Schweiz.

SISACH.ch GmbH, Hauptstrasse 70, 8775 Hätzingen, 01. November 2021